Ab sofort 3G-Regel für den Besuch der Kreishäuser in Güstrow und Bad Doberan

Wegen der aktuellen Corona-Situation ist ab sofort ein Besuch der Kreishäuser in Güstrow und Bad Doberan sowie der dazugehörigen Dienststellen nur unter Einhaltung der 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet) möglich.

Kreishäuser weiterhin geöffnet

Die Kreishäuser in Güstrow und Bad Doberan sowie die dazugehörigen Dienststellen bleiben weiterhin für den Publikumsverkehr geöffnet. Ein Zugang zu den Häusern II (Salongebäude) und III (Palaisgebäude) in Bad Doberan ist nur zu den angegebenen Sprechzeiten möglich.
Zutritt erhalten ausschließlich Einwohnerinnen und Einwohner mit einem 3G-Nachweis (geimpft, genesen oder getestet). Der Nachweis muss vorgelegt werden. Getesteten Personen wird der Zutritt ausschließlich mit einem zertifizierten Testnachweis gewährt.

Für den Besuch der Zulassungs- und Führerscheinstellen in Güstrow und Bad Doberan gilt ebenfalls die 3G-Regel. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Bearbeitung von Anliegen in den Zulassungs- und Führerscheinstellen des Landkreises Rostock an den Standorten Güstrow und Bad Doberan grundsätzlich nur noch über vorher vereinbarte Termine erfolgt. Termine können über die Online-Terminvergabe unter: www.landkreis-rostock.de/Strassenverkehrsamt

gebucht werden.

Getesteten Personen wird der Zutritt zu den Kreishäusern und den Zulassungs- und Führerscheinstellen ausschließlich mit einem zertifizierten Testnachweis gewährt.

www.landkreis-rostock.de