Neue Merkblätter bieten Hilfestellung für Infizierte und Kontaktpersonen
Was muss ich tun, wenn bei mir eine Corona-Infektion festgestellt wurde? Was habe ich zu beachten als enge Kontaktperson eines COVID-19-Falls? Auf diese und weitere Fragen betroffener Bürgerinnen und Bürger bieten Merkblätter Antworten, die vom Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) und vom Verband der Ärzte im Öffentlichen Gesundheitsdienst MV erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden.
„Die Corona-Infektionszahlen steigen stetig. Die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte können die Nachverfolgung von Kontaktpersonen im privaten Bereich oft nicht mehr schaffen. Deshalb ist es wichtig, dass positiv getestete Menschen eigenverantwortlich ihr eigenes Umfeld informieren und die Regeln beachten. Mit den Merkblättern geben wir dafür Hilfestellung“, verdeutlichte Gesundheitsministerin Stefanie Drese.
Insgesamt gibt es drei Merkblätter: für Infizierte, vollständig geimpfte oder genesene enge Kontaktpersonen und nicht oder unvollständig geimpfte bzw. nicht genesene Kontaktpersonen.
Die Merkblätter informieren einerseits darüber, wie eine infizierte Person sich in einer Quarantäne-Situation verhält und welche Personen als enger Kontakt infrage kommen. Andererseits wird dargestellt, welche Regelungen für die engen Kontaktpersonen gelten. Ob eine Quarantäne notwendig wird, hängt u.a. davon ab, ob die Kontaktperson geimpft oder genesen ist. „Dennoch sollten geimpfte Kontaktpersonen ihre privaten und beruflichen Kontakte auf ein Minimum reduzieren und auf Symptome achten. Als nicht geimpfte Person begibt man sich eigenverantwortlich in eine häusliche Quarantäne von etwa zehn Tagen,“ sagte Drese. Das lokale Gesundheitsamt entscheide über die Entlassung aus der Isolierung.