Unerwartete Post vom Beitragsservice?
Offene Fragen zum Meldedatenabgleich 2023
Ab dem 10. Januar 2023 werden Verbraucher:Innen möglicherweise einen unerwarteten Brief des Beitragsservices (früher: „GEZ“) im Postkasten finden. Wer in diesem so genannten Klärungsschreiben um Informationen gebeten wird, sollte diese zeitnah erteilen. Hierauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin.
Hintergrund des Schreibens ist der so genannte Meldedatenabgleich. Alle fünf Jahre gleicht der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio seine Daten mit den aktuellen Datensätzen der Einwohnermeldeämter ab. Ziel dieses bundesweiten Meldedatenabgleichs ist es, zu klären, für welche Wohnungen bislang noch kein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.
Alle Verbraucher:Innen, die durch den Meldedatenabgleich keiner bereits zum Rundfunkbeitrag angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können, werden ab dem 10. Januar 2023 Post vom Beitragsservice erhalten. Sie werden in diesem Brief um eine Rückmeldung gebeten, ob eine Anmeldung notwendig ist oder nicht.
Eine solche Neuanmeldung ist dabei nicht in jedem Fall notwendig: Melden die angeschriebenen Personen zum Beispiel zurück, dass für die Wohnung bereits ein Beitrag gezahlt wird (beispielsweise, wenn Studierende zusam-men in eine WG ziehen, für die eine/r der Studierenden bereits den Beitrag zahlt oder wenn ein Paar erstmalig zusammen in eine Wohnung zieht und der Beitrag von einer der zusammenlebenden Personen gezahlt wird), dann ist nach Mitteilung der entsprechenden Beitragsnummer die Sache erledigt und die Daten werden unverzüglich gelöscht.
Bleibt eine Rückmeldung der angeschriebenen Person jedoch aus, verschickt der Beitragsservice zeitnah noch einmal ein Erinnerungsschreiben.
Reagiert die angeschriebene Person allerdings auch hierauf nicht, wird sie durch den Beitragsservice automatisch zum Rundfunkbeitrag angemeldet. Die betreffende Person bekommt dann ein eigenes Beitragskonto und wird zur Zahlung des Beitrags aufgefordert. Zahlt oder meldet sie sich auch dann nicht, löst dies nachfolgend Mahnungen, einen Bescheid, vielleicht sogar ein Vollstreckungsersuchen aus.
Angeschriebene sollten daher im eigenen Interesse unbedingt zeitnah auf das Klärungsschreiben reagieren und dem Beitragsservice die nötigen Angaben zu ihrer Wohnung übermitteln.
Bei allen Fragen zum Rundfunkbeitrag werden Verbraucher:Innen in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung kostenfrei beraten.