Ohne Knöllchen durch die Weihnachtszeit navigieren
In der Adventszeit wird nicht nur das Zuhause festlich geschmückt, auch in den Fußgängerzonen und auf den Straßen kehrt weihnachtlicher Glanz ein. Doch wie sieht es eigentlich bei Autofahrern aus? Dürfen diese ihr Gefährt ebenfalls weihnachtlich dekorieren? Was das Gesetz dazu sagt und warum verkleidete Weihnachtsmänner hinter dem Steuer aufpassen müssen und wie der Tannenbaumtransport sicher abläuft, erklärt Tom Louven, Rechtsanwalt für Verkehrsrecht und Partneranwalt von Geblitzt.de.
Autos im Weihnachtslook
Ob Rudolf-Look fürs Auto oder blinkende Lichterketten im Innenraum – einige Autofahrerdekorieren zur festlichen Jahreszeit nicht nur das eigene Haus, sondern auch ihr Auto. Doch Sicherheit geht vor: Die Windschutzscheibe von innen mit künstlichem Schnee zu verzieren oder den Blick nach hinten durch große Weihnachtssterne zu versperren, ist tabu.
„Fahrzeugführer sind laut Paragraph 23 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) dafür verantwortlich, dass ihre Sicht nicht beeinträchtigt ist“, erklärt Louven.
Außendeko wie eine rote Nase am Kühlergrill und das passende Geweih zum Festklemmen an den Scheiben ist grundsätzlich erlaubt, solange Scheinwerfer, Blinker und Kennzeichen nicht verdeckt werden. Fahrer sollten die Verzierungen allerdings gut befestigen und hohe Geschwindigkeiten meiden, damit sie sich nicht lösen. Blinkende und leuchtende Dekorationen wie Lichterketten sind im Auto nicht gestattet und können zu Verwarnungsgeldern von mindestens 20 Euro führen. „Sorgen die Lichter für Unfälle, können auch höhere Bußgelder und Punkte in Flensburg drohen“, weiß Rechtsanwalt Louven.
Weihnachtsmann am Steuer
Wenn der Weihnachtsmann an Heiligabend mit dem Auto statt dem Rentierschlitten anreist, sollte er hinter dem Steuer am besten keinen unechten Rauschebart und keine tief ins Gesicht gezogene Mütze tragen. „Die Straßenverkehrsordnung verbietet Fahrzeugführern ausdrücklich, sich so zu maskieren, dass sie nicht mehr erkennbar sind. Andernfalls droht zwar kein Punkt, aber ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro“, warnt Tom Louven. Wer Ärger vermeiden möchte, legt Bart und Mütze deshalb erst nach der Autofahrt an.
Tannenbaum im Kofferraum
Zu einem gelungenen Weihnachtsfest gehört für viele Menschen auch ein prächtiger
Tannenbaum. Doch dieser muss erst mal in das heimische Wohnzimmer transportiert werden. Hier zählt vor allem die sichere Fixierung. Im Innenraum des Fahrzeugs sollte jeder ungenutzte Sitz umgeklappt, der Baum mit dem Stamm voraus geladen und mittels Spanngurten sicher befestigt werden.
Während der Fahrt dürfen weder Rückleuchten noch das Kennzeichen verdeckt sein. Wer sich für den Transport auf dem Autodach entscheidet, richtet den Stamm ebenfalls nach vorne aus und fixiert den Baum sorgfältig mit Spanngurten. Wichtig: Ein Gurt sollte auch den Stamm umschlingen, um sicherzustellen, dass der Baum sich bei abruptem Bremsen nicht löst. „Bei unzureichender Ladungssicherung droht ein Verwarnungsgeld von mindestens 35 Euro.“
Kommt es darüber hinaus zu einer Gefährdung oder gar einem Unfall, sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 60 beziehungsweise 75 Euro vor sowie einen Punkt in Flensburg. „Ragt der Baum mehr als einen Meter über das Heck, ist eine Kennzeichnung mit roter Fahne oder Lampe notwendig, andernfalls werden 25 Euro fällig“, erklärt Tom Louven.
Bußgeldvorwürfe stets über Geblitzt.de prüfen lassen
Bei Geblitzt.de arbeitet die CODUKA GmbH eng mit großen Anwaltskanzleien zusammen und ermöglicht es Betroffenen, sich gegen Bußgelder, Punkte und Fahrverbote zu wehren. Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten eines vollständigen Leistungsspektrums unserer Partnerkanzleien. Ohne eine vorhandene Rechtsschutzversicherung übernimmt die CODUKA GmbH als Prozessfinanzierer die Kosten der Prüfung der Bußgeldvorwürfe und auch die Selbstbeteiligung Ihrer Rechtsschutzversicherung. Täglich erreicht das Geblitzt.de-Team eine Flut von Anfragen. 12 % der betreuten Fälle werden eingestellt, bei weiteren 35 % besteht die Möglichkeit einer Strafreduzierung.
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